Heizstrahler MZH3000 Silber 3.000W
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- Artikel-Nr.: 109107
- GTIN: 4251776909042
Ihre Vorteile
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Der leistungsstarke 3000W Heizstrahler von Monzana®
Effizient dank Infrarot:
Der moderne 3000W Heizstrahler von Monzana® ermöglicht es Ihnen, ohne Vorheizen effizient und schnell im Außenbereich optimal zu heizen. Der Vorteil des Gerätes liegt darin, dass mit Infrarotstrahlen geruch- und geräuschlos aufgewärmt wird. Mittels Fernbedienung können Sie flexibel zwischen 3 Wärmestufen wählen und durch den 90° einstellbaren Neigungswinkel individuell die Wärmestrahlung steuern.
Low-Glare Technologie und Weitwinkel-Aluminium-Reflektor:
Dank Low-Glare-Infrarotstrahlen-Technologie und den hocheffizienten Weitwinkel-Aluminium-Reflektor wird die Leuchtwirkung um 85% reduziert und gleichzeitig die optimale Wärmeabstrahlung erreicht.
modernes Design, regensicher und TÜV geprüft
Das edle und schlanke Gerät ist speziell für den Außenbereich konstruiert. Das aus eloxiertem Aluminium-Druckguss bestehende Gehäuse ist regensicher (IP 55) und GS TÜV Rheinland ID 1111241762 geprüft.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, das Gerät wegen seiner 3000W Leistungsfähigkeit am besten mit einer einzeln abgesicherten Steckdose zu verwenden.
Produktvorteile:
- 3000 Watt
- 3 Wärmestufen: 1000 W, 2000 W, 3000 W
- Low-Glare Technologie
- 90 Grad einstellbarer Neigungswinkel
- Weitwinkel-Aluminium-Reflektor für optimale Wärmeabstrahlung
- <10mm Gitterabstand
Technische Daten:
- Maße: 960x105x165mm (LxHxT)
- Anschlussspannung: 220 - 240 V / 50-60 Hz
- Gehäuse: eloxierter Aluminium-Druckguss
- Schutzart: IP55 (regensicher)
- Farbe: silber
Lieferumfang:
- 1x 3000W Heizstrahler
- Fernbedienung
- Montagematerial
Schnelle problemlose Lieferung. Ware einwandfrei. Gerne wieder
Ware und Versand wie gewünscht
- "Aufgrund der hohen Stromaufnahme sollte das Gerät am besten alleine und an einem C-16 Sicherungsautomaten betrieben werden."
Entsorgungshinweis
Umweltgerechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte
Wir sind gemäß den Regelungen des Elektro- und Elektronikkaltgeräte-Gesetzes (ElektroG) dazu verpflichtet, von uns gelieferte Elektrogeräte zurück zu nehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen und Sie dazu auf Folgendes hinzuweisen:
Elektrogeräte sind durch dieses Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Batterien und Altgeräte nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen.
Elektro-Altgeräte enthalten schädliche Stoffe und Ressourcen. Die schädlichen Stoffe können negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektro- Altgeräte bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel bei einer Sammelstelle der örtlichen Gemeinde oder des Stattteils entsorgen zu lassen.
Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Zudem nehmen wir selbst unentgeltlich Elektro-Altgeräte zurück.
Einige Altgeräte können Sie kostenlos abholen lassen: Auf Ihren Wunsch hin werden wir bei der Auslieferung eines Elektro- und Elektronikgerätes der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten) und 4 (Großgeräte) der Anlage 1 (zu §
2 Absatz 1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abholen. Beispiele dafür, welche Elektrogeräte diesen Kategorien zuzuordnen sind, finden Sie hier: https://www.stiftungear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung
Sofern ein Produkt für die unentgeltliche Abholung infrage kommt, werden wir Sie bei der Bestellung eines solchen Gerätes im Bestellvorgang danach fragen, ob Sie bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät abholen lassen möchten.
Um unserer Aufgabe der Entsorgung oder Wiederverwertung nachzukommen, sind wir außerdem einem flächendeckenden Entsorgungssystem angeschlossen.
Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes können Sie Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, kostenlos an eine Sammelstelle in Ihrer Nähe bringen. Bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können Sie unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes ebenfalls auf diese Weise entsorgen lassen.
Nähere Informationen zur Rückgabe von Altgeräten und zu Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite des Entsorgungssystems European Recycling Platform https://erp-recycling.org/de-de/
Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)
lautet: WEEE-Reg.-Nr.: DE 39 424 006
Löschen von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie, dass sich auf dem Elektro-Altgerät gegebenenfalls noch personenbezogene Daten befinden können. Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich. Werden Ihre personenbezogenen Daten von den zu entsorgenden Elektrogeräten nicht sicher gelöscht, kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen.
Entsorgung von enthaltenen Batterien und Leuchtmitteln
Bitte entfernen Sie entnehmbare Alt-Batterien, Alt-Akkus und Leuchtmittel, bevor Sie das Gerät zur Entsorgung abgeben. Bitte entsorgen Sie beides getrennt.
Informationen zur Batterieentsorgung
Der nachfolgende Hinweis betrifft den Umgang mit Waren durch Endnutzer, wenn diese Waren aus Batterien bestehen oder diese Waren Batterien enthalten.
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Der VERKÄUFER ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich seine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die er als Neubatterien anbietet und vertreibt oder angeboten und vertrieben hat. Altbatterien vorgenannter Art können Sie an den VERKÄUFER ausreichend frankiert per Post übersenden oder direkt am Sitz des VERKÄUFERS unentgeltlich abgeben.
Bedeutung der Batteriesymbole:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten sind durch entsprechende Angaben unter der Mülltonne wie folgt mit der jeweiligen Kurzform der chemischen Bezeichnung („Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet: