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Sauberes Poolwasser mit den effizienten und nachhaltigen Sandfilteranlagen aus dem Hause MONZANA®!
Die leistungsstarke Qualitätssandfilteranlage SF-15-9 der Marke MONZANA® reinigt das Poolwasser und hält es ständig in Bewegung, damit erreichen Sie bestmögliche Hygiene und dauerhaft sauberes Wasser. Aufgrund ihrer geringen Lautstärke und dem niedrigen Energieverbrauch können Sie die Pumpe auch über einen längeren Zeitraum laufen lassen.
Hinweis: Schalten Sie eine Zeitschaltuhr dazwischen! Die Pumpe wird dann über Nacht automatisch eingeschaltet und Sie haben am nächsten Morgen sauberes und klares Wasser.
WICHTIGER BETRIEBSHINWEIS!: Vor dem Ersteinsatz muss man zwingend den Filterkessel komplett mit Wasser befüllen, anschließend versorgt sich die Sandfilteranlage selbstansaugend.
6-Wege Ventil mit 7 Funktionen:
1. Filtrieren
2. Nachspülen
3. Zirkulieren - Wasser umwälzen ohne Filter zu passieren
4. Rückspülen
5. Entleeren
6. Winter
7. Geschlossen
Der Korpus der professionellen Poolpumpe SF-15-9 wurde aus robustem und schlagfesten ABS Kunststoff gefertigt. Die robuste Sandfilterpumpe mit direkter, kraftvoller Leistungsentfaltung besitzt einen wassergekühlten Kupfer-Motorkern der zur Langlebigkeit beiträgt. Auch unter Dauerleistung im max. Betrieb haben Sie lange Freude an der Sandfilteranlage.
Die starke Pumpe erzeugt mit der 8 m Wassersäule in den meisten Pools eine gute Umwälzung und leichte Zirkulation. Mit ihrer hohen Förder- und der effektiven Pumpenleistung sind die MONZANA® Filteranlagen ideal für große Schwimmbecken, Pools und Salzwasserpools geeignet.
Prüfung leicht gemacht: Kontrollieren Sie schnell und einfach Ihr Poolwasser durch das Kontrollfenster und sehen Sie so auf einen Blick, ob der Filtersand ausgetauscht werden muss. Das Kontrollfenster befindet sich an dem 6-Wege Ventil.
Geeignet für alle gängigen Sandfiltertypen: Die Sandfilteranlage kann mit den gängigen Filtermaterialien befüllt werden.
- Filtersand (Quarzsand)
- Filterbälle
- Filterglas
Tipp: Beim ersten Befüllen der Anlage ist es enorm hilfreich, ganz vorsichtig den Deckel des Vorfilters zu lösen. Dadurch kann die Luft entweichen und das Befüllen geht schnell.
Entlüftung: Die intelligente Unterstützung zur Entlüftung im Tank der Sandfilteranlage SF-15-9, sorgt gleichzeitig für ein gutes Durchmischen nach Befüllung von frischem Filtersand.
Achtung: Das Wasser kommt in der Regel schnell und mit etwas Druck. Seien Sie darauf vorbereitet, um den Tank schnell wieder schließen zu können.
Produktvorteile:
- besonders hohe Förderleistung
- 6-Wege Ventil mit 7 Funktionen
- Sockel für festen und sicheren Stand
- großes Tankvolumen für bis zu 50 kg Sand
- ausführliche Bedienungsanleitung
- mit komfortabler Druckanzeige
- mit leistungsstarker Pumpe
- robustes Pumpen-Gehäuse
- TÜV Rheinland zertifiziert - GS geprüfte Sicherheit (Zu finden unter der Produktgruppe: MZPP)
- IPX5 - strahlwassergeschützt
Technische Daten:
- Anschlussgewinde: 1.5" = 38 mm bzw. 1 1/2" = 48 mm
- Tankvolumen: 60 Liter
- max. Durchfluss je nach Modell: 15.900 L/h
- max. Förderhöhe: 8 m
- Leistung: 600 W
- Schutzklasse: IPX5
- Farbe: Schwarz / Blau
- Modellnummer: MZPP28
HINWEIS:
- Wir empfehlen die Demontage der Anlage im Winter insb. bei Frostgefahr!
- Das Verbindungsrohr zwischen Tank und Pumpe befindet sich im Rohr des Kessels der Sandfilteranlage. Bitte entnehmen Sie diesen vor Inbetriebnahme und schließen Sie ihn an die vorhergesehene Stelle an.
- Die Einfüllhilfe muss nach Befüllen der Sandfilteranlage abgenommen werden.
- Bei Verwendung von Filterballs darf auch bei unserer Filteranlage keine Rückspülung getätigt werden!
- Wir empfehlen Ihnen den Kessel nie bis zum oberen Rand zu befüllen, damit eine ausreichende Luftzirkulation stattfinden kann.
Lieferumfang:
- 1 x Sandfilteranlage inkl. Pumpe und Zubehör (Schlauchaufnahmen und Verschlusskappe nicht im Lieferumfang enthalten)
- 1 x Vorfilter
- Betriebsanleitung
Farbe: | Blau |
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Materialart 1: | Kunststoff |
Entsorgungshinweis
Umweltgerechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte
Wir sind gemäß den Regelungen des Elektro- und Elektronikkaltgeräte-Gesetzes (ElektroG) dazu verpflichtet, von uns gelieferte Elektrogeräte zurück zu nehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen und Sie dazu auf Folgendes hinzuweisen:
Elektrogeräte sind durch dieses Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Batterien und Altgeräte nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen.
Elektro-Altgeräte enthalten schädliche Stoffe und Ressourcen. Die schädlichen Stoffe können negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektro- Altgeräte bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel bei einer Sammelstelle der örtlichen Gemeinde oder des Stattteils entsorgen zu lassen.
Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Zudem nehmen wir selbst unentgeltlich Elektro-Altgeräte zurück.
Einige Altgeräte können Sie kostenlos abholen lassen: Auf Ihren Wunsch hin werden wir bei der Auslieferung eines Elektro- und Elektronikgerätes der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten) und 4 (Großgeräte) der Anlage 1 (zu §
2 Absatz 1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abholen. Beispiele dafür, welche Elektrogeräte diesen Kategorien zuzuordnen sind, finden Sie hier: https://www.stiftungear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung
Sofern ein Produkt für die unentgeltliche Abholung infrage kommt, werden wir Sie bei der Bestellung eines solchen Gerätes im Bestellvorgang danach fragen, ob Sie bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät abholen lassen möchten.
Um unserer Aufgabe der Entsorgung oder Wiederverwertung nachzukommen, sind wir außerdem einem flächendeckenden Entsorgungssystem angeschlossen.
Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes können Sie Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, kostenlos an eine Sammelstelle in Ihrer Nähe bringen. Bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können Sie unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes ebenfalls auf diese Weise entsorgen lassen.
Nähere Informationen zur Rückgabe von Altgeräten und zu Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite des Entsorgungssystems European Recycling Platform https://erp-recycling.org/de-de/
Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)
lautet: WEEE-Reg.-Nr.: DE 39 424 006
Löschen von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie, dass sich auf dem Elektro-Altgerät gegebenenfalls noch personenbezogene Daten befinden können. Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich. Werden Ihre personenbezogenen Daten von den zu entsorgenden Elektrogeräten nicht sicher gelöscht, kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen.
Entsorgung von enthaltenen Batterien und Leuchtmitteln
Bitte entfernen Sie entnehmbare Alt-Batterien, Alt-Akkus und Leuchtmittel, bevor Sie das Gerät zur Entsorgung abgeben. Bitte entsorgen Sie beides getrennt.
Informationen zur Batterieentsorgung
Der nachfolgende Hinweis betrifft den Umgang mit Waren durch Endnutzer, wenn diese Waren aus Batterien bestehen oder diese Waren Batterien enthalten.
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Der VERKÄUFER ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich seine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die er als Neubatterien anbietet und vertreibt oder angeboten und vertrieben hat. Altbatterien vorgenannter Art können Sie an den VERKÄUFER ausreichend frankiert per Post übersenden oder direkt am Sitz des VERKÄUFERS unentgeltlich abgeben.
Bedeutung der Batteriesymbole:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten sind durch entsprechende Angaben unter der Mülltonne wie folgt mit der jeweiligen Kurzform der chemischen Bezeichnung („Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet: